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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag


I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung (Gastaufnahme-/Beherbergungsverträge), sowie für alle weiteren den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen von Passau Suites.
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung von Passau Suites.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner
1. Angebote von Passau Suites sind stets freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich geschlossen werden. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt oder bereitgestellt wird/werden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Passau Suites zustande. Passau Suites steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind Passau Suites und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet
der Besteller Passau Suites gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag. Der Besteller ist verpflichtet, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle weiteren relevanten Informationen an den Gast weiter zu leiten.
3. Werden Zimmer und sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann Passau Suites ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Passau Suites ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von Passau Suites zu zahlen. Dies gilt auch für Aufwendungen und Auslagen von Passau Suites an Dritte, die von dem Gast und / oder Besteller und / oder Besuchern des Beherbergten veranlasst bzw. in Anspruch genommen wurden.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von Passau Suites allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann Passau Suites den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben, höchstens jedoch um 10%.
4. Die Preise können von Passau Suites ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung von Passau Suites oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und Passau Suites diesem zustimmt.
5. Rechnungen von Passau Suites ohne Fälligkeitsdatum sind ab Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort zahlbar. Passau Suites ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Passau Suites berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Passau Suites bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Passau Suites aufrechnen oder mindern.
7. Passau Suites ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Sofern die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine im Vertrag nicht abweichend schriftlich vereinbart sind, sind folgende Vorauszahlungen vereinbart:
Im Beherbergungsbereich (Logis & Frühstück) bei Gruppen ab 30 Zimmernächten
-10% Deposit bei Vertragsabschluss als Garantie, zuzüglich
-50% Deposit 90 Kalendertage vor Anreise der Gruppe, zuzüglich
-30% Deposit 30 Kalendertage vor Anreise der Gruppe,
Rest nach Vorlage der Rechnung innerhalb von 10 Kalendertagen.
8. Reklamationen zur Rechnungslegung sind unmittelbar nach Bekanntwerden gegenüber Passau Suites mitzuteilen.
9. Die Form der Rechnungslegung (Empfänger) ist bei Auftrag bzw. spätestens mit Ende der Dienstleistung Passau Suites entsprechend bekannt zu geben.

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) /
Nichtinanspruchnahme der Leistungen von Passau Suites
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Passau Suites geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von Passau Suites. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges von Passau Suites oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
3. Sofern zwischen Passau Suites und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von Passau Suites auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber Passau Suites ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges von Passau Suites oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
4. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat Passau Suites die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
5. Passau Suites steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen.
6. Als Stornierung im Sinne der vorstehenden Regelungen gilt auch eine Veränderung des Vertragsumfangs durch verspätete Ankunft oder vorzeitige Abreise.
7. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens, Passau Suites der eines höheren Schadens vorbehalten.

V. Rücktritt von Passau Suites
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Passau Suites in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage vonPassau Suites auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Passau Suites gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Passau Suites ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist Passau Suites berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere von Passau Suites nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
• Passau Suites begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Passau Suites in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Passau Suites zuzurechnen ist;
• eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt von Passau Suites entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, Passau Suites hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer Passau Suites spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Passau Suites aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass Passau Suites kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
4. Passau Suites ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

VII. Haftung von Passau Suites
1. Für die Haftung von Passau Suites gelten die §§ 701-703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Passau Suites beruhen. Einer Pflichtverletzung von Passau Suites steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Passau Suites auftreten, wird Passau Suites bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Soweit der Mangel schuldhaft von dem Gast nicht unverzüglich angezeigt wird, ist ein Anspruch des Gastes auf Minderung des vertraglich vereinbarten Preises ausgeschlossen.
2. Für eingebrachte Sachen haftet Passau Suites dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen: Das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,00, jedoch nur dann, wenn diese Wertgegenstände in dem Zentralsafe des Hauses verwahrt werden. Passau Suites empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich Passau Suites Anzeige macht (§ 703 BGB).
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz (in einer öffentlichen Tiefgarage oder auf einem in Besitz von Passau Suites stehenden Parkplatz), auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf einem Grundstück in Besitz von Passau Suites befindlichen abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und/oder deren Inhalte haftet Passau Suites nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen eigenen Grundstücks gegenüber Passau Suites geltend gemacht werden.

VIII. Haftung des Kunden
1. Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Gäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. - besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Passau Suites ist berechtigt, einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung zu verlangen.

IX. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Beherbergungsvertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Passau Suites.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von Passau Suites. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz von Passau Suites.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Abschluss eines Beherbergungsvertrags unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 
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Passau Suites

Michaela Rohmann
Pfaffengasse 1
D - 94032 Passau

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